Badeordnung
In unserem Erlebnisbad sollen Sie sich wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten bei uns einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb freundlicherweise die Hinweise unseres Personals und diese Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Gültigkeit
Diese Badeordnung gilt in allen Bereichen des Erlebnisbad Wallbach (Hallenbad, Sprudelbecken, Kinderbecken, Rutschbahn, Freibad, Liegewiese, Wellnessbereich, Bistro).
Zutrittsregelung
- Für die Benützung der Anlagen muss für jeden Gast eine Eintrittsgebühr entrichtet werden. Die Höhe der Eintrittsgebühr ist am Eingang des Bades angeschlagen.
- Die Benutzung der Anlage kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ebenso kann die Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe begrenzt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Kassenschluss ist jeweils 1 Stunde vor Betriebsschluss und die Badezeit bis 15 Minuten vor Betriebsschluss. Die Betriebszeiten im Bistro werden von den Mitarbeitern vor Ort festgelegt.
- Der Zutritt zu den Anlagen kann nicht gestattet werden für:
- Personen mit offenen Wunden oder übertragbaren Krankheiten,
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel sich selbst oder andere Gäste gefährden,
- Personen, die Tiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führhunden).
Anweisungen des Personals
Das Badepersonal überwacht den Badebetrieb und ist befugt, aufgrund der örtlichen Verhältnisse jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der Anlage festzulegen und anzuwenden. Diesen Anweisungen muss vollumfänglich Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie, dass solche Anordnungen stets im Interesse der Sicherheit und des Wohlbefindens
unserer Gäste sowie eines geordneten Badebetriebes erfolgen.
Haftung
Die Benutzung aller Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder die Betreiber noch
die Besitzer oder die Standortgemeinde haften für:
- Schäden, die bei Benutzung der Schwimm- und Sprunganlagen, der Spielgeräte oder sonstiger Einrichtungen des Bades entstehen,
- Schäden, die Dritte verursachen (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen bei Ballspielen usw.),
- den Verlust von Gegenständen, Geld oder anderen Wertsachen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern dem Betreiber oder dessen Personal in diesen Fällen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Bewilligungspflicht
Nachfolgende Tätigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Betreibers gestattet:
- Veranstaltungen jeglicher Art (inkl. politische Aktionen und Sammeln von Unterschriften),
- Durchführung von geleiteten Gruppen-Trainings (zwei und mehr Personen bilden eine Gruppe),
- Durchführung von Kursen und Unterricht (mit und ohne kommerzielle Absichten),
- Verteilen und Verkauf von Waren und Produkten,
- Verteilen von Prospekten und anderen Drucksachen.
Das begründete Gesuch muss schriftlich und rechtzeitig eingereicht werden. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Bewilligung.
Fotografieren und Filmen
Die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Badepersonal kann Ausnahmefällen für private Zwecke bewilligen.
Garderoben / Duschen
- Die Badegäste müssen sich in den für ihr Geschlecht und Alter vorgesehenen Garderoben umkleiden.
- Kinder, die betreut werden müssen, benützen mit ihren Begleitpersonen die Garderoben für Erwachsene.
Verhalten
- Im Interesse der allgemeinen Hygiene sind vor der Benutzung der Nasszonen (inkl. Aussenbecken und Wellness) alle Gäste aufgefordert, sich gründlich in den dafür vorgesehenen Duschanlagen zu reinigen. Seifen und Duschmittel dürfen nur in den geschlossenen Duschräumlichkeiten verwendet werden.
- Das Verhalten und die Badebekleidung dürfen das sittliche Empfinden nicht verletzen. Das Betreten der Nassräumen und der Schwimmhalle ist ausschliesslich barfuss oder in Badeschuhen und mit ordentlicher Badebekleidung (inkl. Burkini) gestattet. Für den Saunabereich gelten die an Ort und Stelle aufgehängten Saunaregeln.
- Die Badegäste dürfen die anderen Badegäste weder stören noch gefährden.
- Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
- Das (Ab)Spielen von elektronischen Unterhaltungsgeräten sowie Musikinstrumenten ist bei Reklamationen bzw. auf Anweisung des Personals sofort einzustellen.
- Nicht gestattet ist:
- Das Essen, Trinken und Kaugummikauen in allen Nassbereichen,
- Kleinkinder ohne Badehose oder Badewindeln baden zu lassen,
- Personen in eines der Schwimmbecken zu stossen,
- Das Hineinspringen von den Längsseiten der Becken,
- Die Benützung von Schwimmhilfen im Schwimmerteil und Aussensprudelbad,
- Die Benützung von Kameras in den Nasszonen.
Sicherheits-bestimmungen
- Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern ist der Zutritt zu den Schwimmerbereichen aus Sicherheitsgründen untersagt. Das Aufsichtspersonal kann für Kinder in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson, welche die volle Verantwortung für das Kind übernimmt, Ausnahmen bewilligen.
- In den Becken der Hallen- und Freibäder ist die Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchbooten und ähnlicher Produkte nicht gestattet. Tauchen mit Atmungsgeräten ist nur mit Bewilligung des Badepersonals gestattet.
- Kinder unter zwölf Jahren dürfen die Anlagen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten, welche die volle Verantwortung für das Kind übernimmt.
- Kinder über zwölf Jahren dürfen die Anlagen ohne Begleitung betreten, wenn sie den Wassersicherheitskurs bestanden haben (Ausweis mitbringen) und die schriftliche Bewilligung der erziehungsberechtigten Person erteilt wurde.
- Gruppen und Schulklassen haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zutritt und benötigen pro 10 Teilnehmer/Teilnehmerinnen eine Begleitperson. Mindestens eine Begleitperson muss ein gültiges Brevet Basis Pool besitzen (oder gleichwertiges).
- Der Zutritt zum Saunabereich ist nur Erwachsenen gestattet.
- Im Übrigen gelten die Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG).
Lob und Kritik
Bitte richten Sie Lob und Kritik direkt an das Badepersonal und/oder an die Betriebsleitung auf betriebsleitung@erlebnisbadlenk.ch.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt per Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzt die bestehende Hausordnung des Erlebnisbades Wallbach, Lenk.
Sanktionen
- Wer einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung oder den Weisungen des Badepersonals zuwiderhandelt, kann aus der Badeanlage weggewiesen, mit einem Verbot für die Benutzung belegt oder mit Busse bestraft werden. Ein entstandener Schaden muss vollumfänglich ersetzt werden. Die einzelnen Massnahmen können miteinander verbunden werden. Für die Wegweisung ist das Badepersonal, für ein Zutrittsverbot die Betriebsleitung zuständig. Die Festlegung von Bussen obliegt den Behörden.
- Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen und der betrieblichen Anweisungen kann das Personal die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Badeordnung sowie bei mutwilliger Verunreinigung der Anlagen kann das Badepersonal oder die Betriebsleitung, unabhängig vom entstandenen Schaden, vom Verursacher nebst der Abgeltung des Schadens eine angemessene Umtriebsgebühr erheben.
- Beim Erlass eines partiellen oder umfassenden Zutrittsverbotes wird eine allfällig vorhandene bzw. eingesetzte Saison- oder Jahreskarte umgehend gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht mehr benutzbare Abodauer.
Fundgegenstände
Kleider und Badetücher werden 6 Monate aufbewahrt und danach entsorgt. Wertgegenstände werden nach abgelaufener Zeit an das Fundbüro der Gemeinde Lenk abgegeben. Nachdem Sie uns kontaktiert haben und wir das Kleidungsstück oder den Gegenstand gefunden haben, bitten wir Sie um Abholung innerhalb eines Monats. Die Fundsachen können auch gegen einen Pauschalbetrag von CHF 10.00 versendet werden.